X-Interview als Wahlannulierungsgrund?

9. Januar 2025

Die Fakten

Das ein X Interview zum Wahlannulierungsgrund wird ist abwegig nicht wahr? Aber zunächst schauen wir uns einmal die Fakten an. Am 28. Dezember hat Elon Musk in der Welt einen Gastbeitrag veröffentlichen können indem er die AFD als einzige Alternative für Deutschland darstellt. Daraufhin kündigte die Meinungschefredakteurin der Welt und es wurde ziemlich heftige Kritik an der Vorgehensweise des Mediums laut, das zum Springer Verlag gehört.
Daraufhin wurde ihm auf X vorgeschlagen ein Live-Interview mit der Spitzenkandidatin zu unternehmen.

Freitagnachmittag (3. Jänner 2025) bestätigte nun die AFD Spitzenkandidatin Dr. Alice Weidel auf ihrem X-Kanal das Interview: „Vormerken: Am 9. Januar ab 19 Uhr findet der angekündigte Space mit Elon Musk und mir auf X statt. Wir freuen uns sehr auf das Gespräch und vor allem auf viele Zuhörer!“ Mittlerweile fand das Interview auch statt. Laut dem Handelsblatt „verstößt der Live-Talk womöglich gegen ein deutsches Gesetz. Der Bundestag prüft den Sachverhalt.“ Der Merkur berichtet bereits „Weidel als „mögliche Kanzlerin“: Musk wirbt vor Live-Interview weiter für AfD“ Das sind ja ganz unerhörte Perspektiven für die Vertreter der deutschen Brandmauerpolitik gegen die AFD.
Zwei Tage nach dem Interview, am 11. Jänner findet in Riesa der AFD-Parteitag statt. Laut Zeit Online wird ein Großaufgebot der Polizei erwartet. Die Gewerkschaften wie die GEW und der DGB rufen wie gewohnt zu Protestkundgebungen auf.

Die Bundestagswahl findet dann am 23. Februar statt.

Wahlmanipulation? – ein Blick auf den Wahlannulierungsgrund in Rumänien

Al Jazeera berichtete „Deutschland wirft Musk Wahlmanipulation wegen AfD-Unterstützung vor …“ Nun wissen wir aber aus Rumänien, dass der Vorwurf der Wahlmanipulation nicht unerheblich ist. Die Tagesschau berichtete darüber: „Die Präsidentschaftswahl in Rumänien muss vollständig wiederholt werden. Das hat das Oberste Gericht des Landes entschieden. Rumänien sei bei der Wahl Ziel eines „aggressiven russischen hybriden Angriffs“ geworden. Das Oberste Gericht in Rumänien hat die Stichwahl ums Präsidentenamt am Sonntag abgesagt. Die Ergebnisse der ersten Runde seien ungültig, teilten die Richter mit. Die komplette Wahl muss nun wiederholt werden. Hintergrund ist die Veröffentlichung geheimer Dokumente der Nachrichtendienste, die eine Einmischung in den Wahlkampf festgestellt hatten. Über TikTok sei der rechtsextreme und pro-russische Präsidentschaftskandidat Calin Georgescu mit Hilfe koordinierter Konten, Empfehlungsalgorithmen und bezahlter Werbung massiv gefördert worden.“

Ein X-Interview als Wahlannulierungsgrund?

Könnte das deutsche Bundesverfassungsgericht ein Interview auf der Social Media Plattform X als Verstoß gegen das Wahlrecht einstufen? Eine diesbezügliche Anfrage an ChatGPT spuckt folgende Antwort aus:

„Ein paar mögliche Szenarien, in denen ein Interview möglicherweise problematisch wäre:

  1. Bevorzugung eines Kandidaten oder einer Partei: Wenn das Interview in einer Weise geführt wird, dass es eine Partei oder einen Kandidaten eindeutig begünstigt, könnte dies als Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit betrachtet werden. Ein solches Interview könnte als unfaire Beeinflussung der Wählerschaft gewertet werden, insbesondere wenn es sich um eine öffentliche Plattform handelt, die viele Wähler erreicht.
  2. Verstoß gegen das Trennungsgebot: Während des Wahlkampfs gibt es klare Regeln für den Umgang mit öffentlichen Ämtern und Wahlwerbung. Wenn ein Amtsträger oder Politiker in seiner Funktion als Amtsträger im Wahlkampf auf X eine Art „unzulässige“ Wahlwerbung betreiben würde, könnte dies gegen das Trennungsgebot zwischen Amt und Wahlwerbung verstoßen.
  3. Manipulation durch Plattformen oder Algorithmen: Ein weiteres Thema könnte die Rolle von Plattformen wie X sein, wenn diese bestimmte Inhalte systematisch hervorheben oder unterdrücken, um die politische Meinungsbildung zu beeinflussen. Hier könnte das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob solche Praktiken die Gleichbehandlung der politischen Akteure und die Chancengleichheit im Wahlkampf gefährden.

Im Allgemeinen würde das Bundesverfassungsgericht ein solches Interview nur dann als Verstoß gegen das Wahlrecht einordnen, wenn es klare Verstöße gegen die Prinzipien der Fairness und Gleichbehandlung im Wahlprozess gäbe. Das Gericht würde dabei alle relevanten Umstände und den Kontext des konkreten Falls berücksichtigen.“

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.